FRANZ J. HERTL

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
FACHANWALT FÜR ERBRECHT

KANZLEI FÜR FAMILIENRECHT, ERBRECHT UND VERMÖGENSNACHFOLGE

BEZIRKSSTR. 36 | 85716 UNTERSCHLEISSHEIM | FON 089/3742690 | FAX 089/37426911 | E-Mail: info@ra-hertl.de

Vermögensnachfolge

Besonders wichtig ist die bereits lebzeitige Verteilung und Umschichtung des Vermögens im Hinblick auf die Erhaltung des Vermögens für die nächste und übernächste Generation.


Ich berate Sie gerne hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Nachfolgeplanung und gestalte für Sie „maßgeschneiderte“ Erbkonzepte, so dass schon zu Lebzeiten Erbstreitigkeiten, Erbschafts- und Schenkungssteuerprobleme und die Vernichtung angesparter Vermögenswerte vermieden werden können.


Bei der Ausgestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten sind viele individuelle Faktoren zu berücksichtigen. Insbesondere kommt hierfür die Gestaltung und Vereinbarung von Nießbrauchsrechten, Wohnrechten, Rückforderungsvorbehalte und Erb- und Pflichtteilsverzichten in Betracht.


Ihm Rahmen der Vermögensnachfolge ist es ein besonderes Ziel meiner Tätigkeit durch das Zusammenspiel von letztwilligen Verfügungen und lebzeitigen Vermögensübertragungen eine Ihren Wünschen und Bedürfnissen angepasste, erbschafts- und schenkungssteuerlich unschädliche ganzheitliche Lösung zu entwickeln.


Für ein erstes Beratungsgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Downloads

Kontakt

BEZIRKSSTR. 36
85716 UNTERSCHLEISSHEIM

FON 089/3742690
FAX 089/37426911
E-Mail: info@ra-hertl.de